Stellplatz vermieten: worauf es ankommt

Ein Stellplatz ist die unkomplizierteste Immobilie, die man vermieten kann — keine Nebenkostenabrechnung, keine Schönheitsreparaturen, keine Mietpreisbremse. Ein paar Dinge sind trotzdem anders als beim Wohnraum, und genau die werden meistens übersehen.

Was kann ich verlangen?

Der Preis hängt fast ausschließlich an Lage und Art. Ein Außenstellplatz am Stadtrand liegt deutlich unter einer Tiefgarage in der Innenstadt, und zwischen zwei Straßen können 30 % Unterschied liegen. Eine Mietpreisbremse gibt es für Stellplätze nicht — solange sie nicht zusammen mit einer Wohnung vermietet werden.

Einen ortsüblichen Richtwert bekommst du bei uns im Preisatlas, und beim Anlegen eines Inserats blenden wir ihn direkt neben dem Preisfeld ein.

Einzeln vermieten oder mit der Wohnung?

Das ist die folgenreichste Entscheidung. Steht der Stellplatz im selben Vertrag wie die Wohnung, gilt für ihn das Wohnraummietrecht mit: Der Kündigungsschutz der Wohnung erstreckt sich dann in aller Regel auch auf den Platz, und du bekommst ihn nicht separat zurück.

Ein eigenständiger Vertrag bleibt dagegen ein reiner Stellplatzmietvertrag — mit kurzer Kündigungsfrist und ohne Wohnraumschutz. Wer flexibel bleiben will, trennt sauber.

Kündigungsfristen

Für einen separat vermieteten Stellplatz gilt die gesetzliche Frist für Grundstücksmietverhältnisse: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Im Vertrag lassen sich kürzere Fristen vereinbaren, und in der Praxis ist monatlich kündbar üblich — das macht den Platz für Suchende attraktiver.

Kaution

Die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten gilt für Wohnraum, nicht für Stellplätze. Üblich ist trotzdem eine Kaution in dieser Größenordnung, meist ein bis zwei Monatsmieten. Wichtig ist, sie im Vertrag zu benennen — samt Bedingungen für die Rückzahlung.

Übergabe: das am häufigsten vergessene Dokument

Schlüssel, Torcode, Fernbedienung, Zustand von Boden und Tor — halte das bei der Übergabe schriftlich fest. Wenn am Ende ein Handsender fehlt oder ein Kratzer strittig ist, entscheidet dieses Blatt Papier. Ein Übergabeprotokoll ist Teil unserer Vertragsvorlage.

Steuern

Mieteinnahmen aus einem Stellplatz sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und gehören in die Steuererklärung. Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an: Die Vermietung eines Stellplatzes ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, anders als Wohnraum — als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG weist man sie allerdings nicht aus. Wie das in deinem Fall aussieht, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung; das hier ist keine Steuerberatung.

Was ein gutes Inserat ausmacht

  • Maße — Länge, Breite und lichte Höhe. Die häufigste Rückfrage überhaupt, und mit einer Zahl erledigt.
  • Zufahrt — wie eng wird es vor dem Tor? Wer einen Kombi fährt, überlegt hier zweimal.
  • Fotos bei Tageslicht — Inserate mit brauchbaren Bildern bekommen deutlich mehr Anfragen als solche ohne.
  • Verfügbar ab — ein konkretes Datum filtert Anfragen vor, die ohnehin nicht passen.

Und dann?

Inserieren ist bei uns kostenlos. Platz einstellen dauert ein paar Minuten, die Zahlung läuft später über unseren Zahlungsdienstleister — du musst der Miete also nicht hinterherlaufen.

Fragen, die hier nicht beantwortet sind? Schreib uns — wir nehmen sie gern mit auf.

Ratgeber: Stellplatz vermieten · Wirparken